Wer in Hamburg bauen möchte, muss den Baumschutz auf der Baustelle beachten. Bäume dürfen nicht einfach gefällt werden. Sie müssen während der Baumaßnahmen fachgerecht geschützt werden. Das ist das Fachgebiet eines Baumpflegers.
Um die Auflagen des Bauamtes zu erfüllen, muss die Situation der Bäume auf der zukünftigen Baustelle und ihr entsprechender Schutz durch einen Fachgutachter geprüft werden.
Schritt 1: Bestandsaufnahme
Der vom Bauunternehmen beauftragte Baumpfleger startet zunächst mit einer Bestandsaufnahme aller auf dem Grundstück stehenden Bäume. Dafür vermisst ein Vermessungsingenieur alle Bäume auf dem Grundstück und zeichnet sie maßstabsgetreu in die entsprechende Flurstückskarte ein.
Dann werden die Bäume vom Baumpfleger genau bestimmt und auf ihren allgemeinen Zustand hin untersucht. Auf dem so erstellten Bestandsplan, der Angaben wie die Größe der Baumkronen und Stammdurchmesser enthält, können die Bauzeichner dann ihre Entwürfe einzeichnen. Das Ergebnis: Es werden die Stellen sichtbar, an denen das Bauvorhaben und der Baumbestand kollidieren.
Um das weitere Vorgehen zu planen, beurteilt der Baumpfleger nun die Erhaltungsfähigkeit der einzelnen Bäume. Er prüft, ob ein Baum die Bauphase überleben wird – ob er also erhaltungsfähig ist – und ob ein Baum erhaltungswürdig ist, also auf jeden Fall nicht gefällt werden darf. Schließlich ermittelt er den Wert der Bäume, die nicht erhalten werden können. Diese Beurteilung des Baumbestands erfolgt nach den objektiven Wertermittlungs-Kriterien der Hamburger Behörde für Umwelt und Energie (BUE). Im sogenannten Erfassungsbogen zur Berechnung des Ersatzbedarfs gemäß Baumschutz-Verordnung (ab S. 35) ordnet der Baumpfleger die Bäume mithilfe eines Punktesystems ein. Bewertungskriterien sind beispielsweise die Baumart, die Höhe und Kronenbreite eines Baumes sowie sein allgemeiner Zustand.
Schritt 2: Empfehlungen für Ersatzmaßnahmen und Baumschutz auf der Baustelle
Die objektive Bewertung des Baumbestandes mündet in ein Empfehlungsschreiben des Baumpflegers für Ersatzmaßnahmen wie Ersatzpflanzungen neuer Bäume auf dem Grundstück oder Ausgleichszahlungen durch den Bauherren. Das Geld wird dann wiederum von der BUE genutzt, um an anderer Stelle neue Bäume zu pflanzen.
Außerdem empfiehlt der Baumpfleger Schutzmaßnahmen für die Bäume, die auf dem Grundstück verbleiben. Sowohl der Baum selbst als auch sein Wurzelwerk müssen für die Zeit der Baumaßnahmen ausreichend vor Schäden gesichert werden. So werden die Bäume durch einen Baumschutzzaun weiträumig abgeschirmt und das Wurzelwerk mit Schotter, Vlies und Druckplatten vor schweren Baugeräten geschützt. Diese Maßnahmen richten sich nach den allgemein gültigen Vorschriften der DIN-Norm 18920 und der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil 4: Landschaftspflege (RAS-LP 4).